Fortbildung

So finden Architektinnen und Architekten kostenlose Fortbildungen mit Fortbildungspunkten

Februar 2023
10
Minuten
Linda Pezzei
3D-Darstellung einer Bibliothek. Die Szenen sind in einem hellgrauen Farbschema dargestellt, das eine weiche und verträumte Atmosphäre erzeugt. Der industrielle Chic-Stil kombiniert mit lichtdurchfluteten Innenräumen sorgt für ein auffälliges Bild. Das Gesamtdesign erinnert an den Cabincore-Stil.

Architekt:innen, Planer:innen und ähnliche Berufe müssen sich fortbilden, um mit neuen Technologien, Innovationen und Änderungen Schritt zu halten. Kostenlose Fortbildungsangebote, die von Hersteller:innen, öffentlichen Einrichtungen oder Architektenkammern angeboten werden, können dabei helfen. Aber wo finde ich solche Angebote?

Fortbildungspflicht als Qualitätsmerkmal

Gerade im Wirkungsfeld der Architektur, Innenarchitektur, Landschafts- und Stadtplanung stehen die Kammermitglieder ihr Leben lang vor der Herausforderung, mit den zahlreichen Neuerungen, Änderungen und Innovationen Schritt zu halten. Im Sinne der Qualitätssicherung und der persönlichen Weiterentwicklung geht es dabei hauptsächlich um folgende Themenbereiche:

  • Planungs- & Baurecht
  • Planung & Gestaltung
  • Technik & Ausführung
  • Bau- & Projektmanagement
  • Planungs- & Bauökonomie
  • Organisation und Büromanagement
  • Kommunikation

Die Fortbildungspflicht lässt sich in diesem Sinne als ein Markenzeichen der freien Berufe wie auch Qualitätsmerkmal für potenzielle Auftraggeber:innen verstehen. Einige Bundesländer – wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen – haben für Kammermitglieder nach § 22 BauKaG NRW festgelegt, dass eine entsprechende Fort- und Weiterbildung zu den Berufspflichten der Architekt:innen zählt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mitglieder,

  • die as 65. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr berufstätig sind,
  • die nicht mehr berufsfähig sind,
  • Mitglieder, die an Universitäten oder Fachhochschulen als (Junior)Professor:innen tätig sind (mindestens 50 % der Lehrverpflichtung laut NRW).

Wer bietet kostenlose Fortbildungen mit Fortbildungspunkten an?

Wenn es um Fort- und Weiterbildungen geht, scheint die Bandbreite an Angeboten schier endlos: der Online-Quickie steht dabei ebenso zur Auswahl wie das berufsbegleitende Studium mit Anwesenheitspflicht oder die mehrtägige Studienreise nach Übersee – das kostet nicht nur Zeit, sondern teilweise auch jede Menge Geld. Es gibt allerdings eine Reihe kostenloser Angebote, die nicht nur ebenso qualitativ hochwertig sind wie ihr gebührenpflichtiges Pendant, sondern ebenfalls anrechenbar im Sinne der Nachweispflicht der Kammern.

Wie das funktioniert? Zahlreiche Hersteller haben mittlerweile das große Potenzial für sich entdeckt, eigenständig Seminare zu speziellen Themen anzubieten. Dabei können Architekt:innen von dem Know-how und dem Praxiswissen der Unternehmen profitieren, während diese selbst am Stand der Technik bleiben und nach neuen Lösungsansätzen suchen. Oft werden diese Veranstaltungen gemeinsam mit externen Expert:innen der Branche durchgeführt und online, am eigenen Campus oder in Partner-Locations abgehalten.

Es gibt eine Reihe kostenloser Angebote, die nicht nur ebenso qualitativ hochwertig sind wie ihr gebührenpflichtiges Pendant, sondern ebenfalls anrechenbar im Sinne der Nachweispflicht der Kammern.

Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben einmal im Jahr die Möglichkeit, ein »Bonus-Seminar« zu besuchen: »Bei diesen handelt es sich um ausgewählte Seminare, die von einem Fachbeirat bestimmt werden und in der Seminarübersicht im Titel mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. Diese können einmalig im Jahr für reduzierte Kosten in Höhe von 30 Euro besucht werden. In der Auswahl der Seminare wird zudem darauf geachtet, dass für jeden Fachbereich (Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung) Optionen verfügbar sind. Arbeitssuchende können dieses Angebot einmal im Jahr vollständig kostenfrei in Anspruch nehmen«, sagt Christof Rose, Pressesprecher und Abteilungsleiter »Medien + Kommunikation« bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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Sie befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage?

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet Mitgliedern in finanzieller Notlage die Möglichkeit, kostenlose Veranstaltungen sowie kostengünstige Seminare oder Bonusseminare der Akademie zu besuchen. Auch die Architektenkammer Bayern bietet Geringverdiener:innen besondere Ermäßigungsmöglichkeiten. Bei der entsprechenden Kammer nachhaken, kann sich also durchaus lohnen. Auch für Student:innen und Absolvent:innen, für die – wie beispielsweise bei der Architektenkammer Berlin – oftmals vergünstigte Konditionen gelten.

Ausgewählte Anbieter von Gratis-Fortbildungen

Neben den Kammern bieten auch öffentliche Einrichtungen oder Hersteller kostenlose Fortbildungen mit Punkten für Architekt:innen an. Einige Beispiele zur direkten Recherche:

  • Beton web.akademie – E-Learning mit dem InformationsZentrum Beton – zum Teil kostenlos, zum Teil sehr günstig
  • VELUX – Architekt:innen-Webinare zum Thema Licht
  • Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG – Neubau, Sanierung oder Nachverdichtung anhand einiger Vorzeigeprojekte von hochkarätigen Architekt:innen und Branchen-Expert:innen präsentiert
  • Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. – Veranstaltungen und Fortbildungen rund um den Holzbau
  • ZEBAU – Veranstaltungen zu Themen rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bauen
  • Wir lieben Bau – in Kooperation mit Industriepartnern wie KALDEWEI, HÖRMANN, KEIM, VILLEROY & BOCH, SIEMENS, HEWI …
  • AK Bayern – leider ohne Filtermöglichkeit
  • AK Baden-Württemberg – im Suchfeld »kostenlos« eingeben

Qualitäts-Check bei der Fortbildungswahl

Auch wenn viele kostenlose oder kostengünstige Fortbildungen für Architekt:innen ihren kostenpflichtigen Pendants in Bezug auf Qualität und Inhalte in nichts nachstehen, so können Mitglieder dennoch Gefahr laufen, ihre Zeit mit sinnfreien Werbeveranstaltungen zu vertun. Schließlich hat alles seinen Preis. Ein guter Kompromiss sind daher auch kostengünstige Fortbildungen, wie sie beispielsweise Wienerberger Wissen anbietet.

  • Recherchieren Sie den Referenten oder die Expertin
  • Gehen Sie die Agenda durch und entscheiden Sie, wie relevant das Thema für Sie ist
  • Versuchen Sie herauszulesen, wie tiefgründig oder oberflächlich das Thema behandelt wird
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem/der Veranstalter:in auf
  • Lassen Sie sich von Kolleg:innen gute Fortbildungen und Anbieter empfehlen

Nachweispflicht von Fortbildungsstunden

In den meisten Bundesländern sind die Mitglieder der Kammern dazu verpflichtet, jährlich eine bestimmte Anzahl an erworbenen credit points bzw. Stunden nachzuweisen. In diesem Rahmen vergeben einige Bundesländer Punkte, wobei ein Punkt 45 Minuten entspricht. Andere Bundesländer geben die Mindest-Fortbildungspflicht wiederum in Stunden an und verzichten auf die Umrechnung in Punkte. Bayern nimmt dabei eine Ausnahmestellung ein: hier werden überhaupt keine Punkte vergeben.

Die Vorgaben über die Nachweispflicht von Fortbildungsstunden im Überblick:

  • Baden-Württemberg | 8 Stunden / Jahr
  • Bayern | -
  • Berlin | 8 Punkte / Jahr
  • Brandenburg | Pflicht ohne credit points
  • Bremen | 8 Stunden / Jahr
  • Hamburg | -
  • Hessen | ⌀ 16 Punkte / Jahr
  • Mecklenburg-Vorpommern | 8 Stunden / Jahr
  • Niedersachsen | -
  • Nordrhein-Westfalen | 8 Stunden / Jahr
  • Rheinland-Pfalz | 8 Stunden / Jahr
  • Saarland | ⌀ 8 Stunden / Jahr
  • Sachsen | 8 Stunden / Jahr
  • Sachsen-Anhalt | -
  • Schleswig-Holstein | 12 Stunden / Jahr
  • Thüringen | ⌀ 24 Punkte / Jahr

Nachweis und Überprüfung der Fortbildung

Während in einigen Bundesländern gar keine Fortbildungspflicht besteht oder diese nicht kontrolliert wird, nehmen es andere genauer. NRW prüft beispielsweise anhand zufälliger Stichproben jährlich bei 10 % der Mitglieder, ob der Mindestumfang der Fortbildungsstunden erreicht wurde.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Sollte festgestellt werden, dass die Fortbildungspflicht nicht erfüllt werden konnte, liegt es im Ermessen der Kammern, ob und bis wann die Fortbildungen nachgeholt werden dürfen. Für NRW besteht hier in der Regel eine Schonfrist von einem halben Jahr. Danach werden – nach derzeitiger Rechtsprechung des Berufsgerichts – Verstöße gegen die Fortbildungspflicht durch das Erteilen von Verweisen oder dem Verhängen von Geldbußen geahndet.

Anerkennung von Fortbildungen

Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer Deutschlands ist im Falle am besten stets vor Beginn der Veranstaltung mit der jeweiligen Kammer abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist. Das betrifft die Teilnahme länderübergreifender Fortbildungen ebenso wie extern angebotene Seminare oder Teilnahmen im Ausland.

Die von den Kammern der Architekt:innen- und Ingenieur:innen selbst angebotenen Fortbildungsveranstaltungen (kostenlos & kostenpflichtig) decken generell den gesamten Angebotskatalog ab und werden allgemein anerkannt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erkennt daneben Fortbildungsveranstaltungen von

  • Berufsverbänden
  • Hochschulen
  • und weiteren Trägern an, wenn es sich um qualifizierte Veranstaltungen gemäß § 2 zu Themenbereichen der Anlage handelt.

Weiterführende Links

Weitere Informationen rund um kostenpflichtige und kostenlose Fortbildungen für Architekt:innen finden Sie direkt bei den Kammern, beispielsweise